Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen


Den besonderen Stellenwert des Trinkwassers und dessen Schutz findet sich in der DIN 2000 (Leitsätze für die zentrale Trinkwasserversorgung) sowie in der gesetzlich festgeschriebenen Trinkwasserverordnung.(TrinkwV) wieder.
Diese regeln zum einen den Zustand, die Aufbereitung, Pflichten und zuletzt Ordnungswidrigkeiten im Falle von vorsätzlicher Verschmutzung. Trinkwasser wird aufgrund seiner Bedeutung auch als Lebensmittel Nummer Eins benannt und gilt als nicht ersetzbar. Daraus ergeben sich verschiedene Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers: Für den menschlichen Gebrauch muß Wasser frei von Krankheitserregern und Keimen sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften besitzen. Darüber hinaus muß es farblos und geschmacksneutral sein und darf in der Zusammensetzung bestimmte Grenzwerte von Fremdstoffen nicht überschreiten.
Auf Seiten der Technik geben die o.g. Normen Regelungen vor, so ist z.B. die Menge an Zusatzstoffen zur Wiederaufbereitung geregelt.
Die Einhaltung der Trinkwasserrichtlinien für Betreiber von Wasseraufbereitungsanlagen wird durch das Gesundheitsamt überwacht. Durch Beprobung wird sichergestellt, daß nur gesundes Wasser in den Trinkwasserkreislauf gelangt.